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Luftsicherheit

Am 29. April 2010 trat die Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Kraft, die detaillierte Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit regelt.

Hierbei geht es unter anderem um den Status der folgenden am Transport von Luftfracht beteiligten Gruppen:

- Reglementierter Beauftragter

- Bekannter Versender

- Bekannter Lieferant

- Transporteur.

Dabei kommen insbesondere auf den "Bekannten Versender" umfangreiche Änderungen zu. Die bisherige Zulassung durch den "Reglementierten Beauftragten" wird ersetzt durch die Zulassung seitens der zuständigen Behörde (Luftfahrt Bundesamt, LBA), oder eines von der Behörde anerkannten "unabhängigen Validierers".

Am 25. Mai 2010 hat GCL in Kooperation mit dem Flughafen Rostock Laage eine Informationsveranstaltung in Hamburg zum Thema Luftfrachtsicherheit / Bekannter Versender durchgeführt. Wir werden ab September weitere Kurse zum Thema durchführen und Sie rechtzeitig darüber und über die neuesten Erkenntnisse informieren.