| ADR / IMDG |
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1. ADR: Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse gemäss § 6 GbV Zielgruppe Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die als Beauftragte Personen für die Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen zuständig sind und diese Schulung regelmäßig (1 -2 Jahre) wiederholen. Wir haben zweitägige Grundkurse sowie eintägige Fortbildungskurse für beauftragte Personen nach §6 GbV für Sie geplant> Ziel/Abschluß
Zum Thema
2. IMDG: Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg, Sachkunde im Sinne von Kapitel 1.3 des IMDG-Codes Zielgruppe Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die als Beauftragte Personen für die Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen zuständig sind und diese Schulung regelmäßig (1 -2 Jahre) wiederholen. Ziel / Abschluss - Auffrischung der Fachkenntnisse - Erörterung aktueller Neuerungen - Beispiele aus der Praxis - Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht Zum Thema Gemäss §6 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) müssen beauftragte Personen, die im Unternehmen mit dem Gefahrguttransport betraut sind, regelmäßig geschult werden.
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