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ADR / IMDG

 

1. ADR: Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse gemäss § 6 GbV

Zielgruppe

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die als Beauftragte Personen für die Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen zuständig sind und diese Schulung regelmäßig (1 -2 Jahre) wiederholen. Wir haben zweitägige Grundkurse sowie eintägige Fortbildungskurse für beauftragte Personen nach §6 GbV für Sie geplant>

Ziel/Abschluß

  • Auffrischung der Fachkenntnisse
  • Erörterung aktueller Neuerungen
  • Beispiele aus der Praxis   
  • Ihr Betrieb erfüllt die gesetzliche Schulungspflicht

Zum Thema

Laut §6 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) müssen Beauftragte Personen, die im Unternehmen mit dem Gefahrguttransport betraut sind, regelmäßig geschult werden.

 

2. IMDG: Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg, Sachkunde im Sinne von Kapitel 1.3 des IMDG-Codes

Zielgruppe

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die als Beauftragte Personen für die Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen zuständig sind und diese Schulung regelmäßig (1 -2 Jahre) wiederholen.

Ziel / Abschluss

- Auffrischung der Fachkenntnisse

-  Erörterung aktueller Neuerungen

- Beispiele aus der Praxis

- Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht

Zum Thema

Gemäss §6 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) müssen beauftragte Personen, die im Unternehmen mit dem Gefahrguttransport betraut sind, regelmäßig geschult werden.