| FAQ |
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1. Wie kann ich mich anmelden? Sie können sich direkt online über diese Homepage anmelden, indem Sie entweder über "Seminare" und "Termine und Anmeldung" in die Terminübersicht gehen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine e-mail mit der Buchungsbestätigung und den entprechenden Kursdaten. Sie können aber auch über unser Kontaktformular Verbindung mit uns aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an! 2. Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Schulung? Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 36/05) im Jahr 2005 die Personalkategorien festgelegt, die zwingend geschult werden müssen. Diese Kategorien finden Sie auf unserer webside unter "Seminare" und "PK 1 bis 12" ausführlicher erklärt. Demnach hat jeder vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit an einer Grundschulung teilzunehmen, deren Dauer ebenfalls in der NfL festgelegt. Innerhalb von 24 Monaten müssen die erworbenen Kenntnisse in einer Wiederholungsschulung aufgefrischt werden. 3. Wann kann ich frühestens an einer Wiederholungsschulung (Refresher) teilnehmen? Sie können den Refresher um bis zu 3 Monate vor Ablauf Ihres Zertifikates besuchen. Die Gültigkeit Ihres Zertifikats wird in diesem Fall trotzdem um 24 Monate verlängert. Wenn Sie um mehr als 3 Monate früher die Prüfung ablegen, gilt das jeweilige Prüfungsdatum plus 24 Monate.
4. Ist eine Prüfung vorgeschrieben? Ja, das LBA schreibt eine Prüfung in jeder Personalkategorie vor. Der Umfang unterscheidet sich je nach Personalkategorie. In jedem Fall ist die Prüfung mit mindestens 80 % zu bestehen, um ein Zertifikat zu erlangen. Ein gültiges Zertifikat ist die Voraussetzung für die jeweilige Tätigkeit.
5. Darf ich als Gefahrgutbeauftragter eine Shipper`s Declaration unterschreiben? Nein! Um eine Shipper`s Declaration unterschreiben zu dürfen, benötigen Sie mindestens ein gültiges Zertifikat der Personalkategorie 1 (Versender)! |